ORIGINAL-ZITATE
von offiziellen OÖ Landesstellen (OÖ Umweltanwaltschaft vom 21.07.2020, Amt der OÖ Landesregierung vom 28.07.2020)

EINLEITUNG
OÖ. Umweltanwaltschaft,
Zusammenfassung aus Sicht der OÖ. Umweltanwaltschaft, S. 7
  1. „Auf Grund der zu erwartenden negativen Umweltauswirkungen werden von der OÖ.
    Umweltanwaltschaft die geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplanes entschieden
    abgelehnt
    “.
Amt der OÖ. Landeregierung,
Forstwirtschaft, S. 2, 2. Abs.
  1. „Entgegen der Angaben im Projekt ist vorgesehen, eine Fläche von insgesamt ca. 74 ha,
    davon ca. 70 ha Wald in Industriegebiet umzuwidmen. Obwohl dieser Wald überaus stark
    von Erholungsuchenden
    aus dem nahe gelegenen Siedlungsraum frequentiert wird“.
Amt der OÖ. Landesregierung
Forstwirtschaft, S. 2, 3. Abs.
  1. „Derzeit sind im Projektgebiet etwa 52 ha (bereits für/als Industriegebiet umgewidmet) nicht
    „konsumiert“. Es überrascht, dass lediglich aufgrund eines „gemeldeten bzw. absehbaren
    Flächenbedarfes“ der bestehenden Betriebe von deutlich über 50 ha (das entspricht der
    vorhandenen Reserve) ein Widmungsverfahren in einer derartigen Dimension eingeleitet
    wird“.
Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft, S. 2, 3. Abs.
  1. „Eine Inanspruchnahme von Wald zum Aufbau eines Industriegebiets-Vorrates in diesem
    außergewöhnlichen Ausmaß, bei derart hoher Wertigkeit des Waldes, ist nicht
    nachvollziehbar
    “.
Trink/WASSER/Versorgung; NAHERHOLUNGSGEBIET:
Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft, S. 2, 4. Abs.
  1. Falsch ist, dass das Wasserschongebiet Lachforst nicht mehr existiert, es ist lediglich für
    den verfahrensgegenständlichen Teilbereich und dessen unmittelbare Umgebung aus seiner
    Funktion entlassen worden.
    An der positiven Wirkung des Waldes hat sich dadurch nichts geändert, die Einstufung der
    Wohlfahrtsfunktion im Waldentwicklungsplan mit hoher Wertigkeit wird aufrechterhalten.
    Die Erholungsfunktion ist aufgrund der festgestellten intensiven Erholungsnutzung und der
    (aus mindestens 21 Baumarten bestehenden) überwiegend ebenen Waldflächen auf Stufe 2
    zu erhöhen, weil es sich um den nächstgelegenen, vom Stadtgebiet von Braunau und dessen
    Umgebung aus leicht erreichbaren Waldkomplex handelt.
    Somit ist der Waldentwicklungsplan vor Ort gutachtlich mit der Wertziffer 1.3.2. festzulegen.
    Damit wiederum gehören diese Waldflächen zu den bedeutendsten im Bezirk. Eine
    Verwendung als Industriefläche ist auch aus der Sicht der forstlichen Raumplanung
    abzulehnen
    “.
OÖ. Umweltanwaltschaft,
c) Auswirkungen auf das Wasser S. 5, 1. Abs.
  1. „Da auch die gesamte Wasserversorgung des bestehenden und zukünftigen
    Industriegebietes aus dem Grundwasservorkommen unterhalb des Lachforstes erfolgt, kann
    eine zukünftige erhebliche Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung für Braunau nicht
    ausgeschlossen werden
    “.
LUFT, GRENZWERTE, Immissionen, Emissionen:
Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft S. 2, 5. Abs.
  1. „Durch eine nach Bewilligung der gegenständlichen Widmung allfällige Verwendung der
    Waldflächen für industrielle Zwecke wird insbesondere Richtung Osten der bestehende
    Waldgürtel um zum Teil mehr als die Hälfte reduziert. Ob der verbleibende Waldgürtel, der in
    Hauptwindrichtung West nachgelagert ist, mit der verbleibenden Breite von nur noch 200 –
    430 m zusätzliche Immissionen aufnehmen kann, wird bezweifelt. Das wäre aber
    erforderlich, da die Immissionswerte bereits jetzt teils über den gesetzlichen Grenzwerten
    liegen
    “.
Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft S. 3, 1. Abs.
  1. „Aufgrund der Emissionen der bestehenden Anlagen ist vielmehr jede weitere
    Waldvernichtung hintanzuhalten
    „.

Feigenblatt, Deckmantel, Kulissenwald:
(Anmerkung der IGZ: Rund um die riesige Waldvernichtung sollte ein schmaler Baumstreifen
„stehen bleiben“)

Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft S. 3, 7. Abs.
  1. „Dieser Grünzug ist ein nicht notwendiges Feigenblatt und soll als Deckmantel scheinbar
    dazu dienen, die mit der Umwidmung zu erwartenden Rodungen vor der Bevölkerung zu
    verschleiern
    “.
Amt der OÖ Landesregierung,
Natur- u. Landschaftsschutz S. 4, 4. Abs.
  1. „Das Vorhaben würde den nördlichen Lachforst zu einem reinen Kulissenwald reduzieren“.
ZUSAMMENFASSUNG:
Amt der OÖ. Landesregierung,
Natur- u. Landschaftsschutz S. 4, 4. Abs.
  1. „Der gesamte nördliche Bereich des Lachforstes als eines der größten geschlossenen
    Waldgebiete Oberösterreich
    s würde somit verloren gehen, da die Verbindung zu den
    größeren Waldflächen im Süden von Braunau nicht mehr in einem ausreichenden Ausmaß
    vorhanden wäre“.

OÖ. Umweltanwaltschaft,
Allgemeine Anmerkungen aus raumordernischer Sicht, S. 3, 4. Abs.
  1. „Die zusätzlich beantragten 72,6 ha gehen weit über den Bedarf (vmtl. über mehrere
    Jahrzehnte) hinaus. Damit widerspricht die beantragte Widmung den Raumordnungszielen
    und -grundsätzen gem. § 2 OÖ. ROG, aber auch den Zielen des OÖ. Bodenschutzgesetzes“.
Amt der OÖ. Landesregierung,
Überörtliche Raumordnung S. 6, 1. Abs.
  1. Dem Schutz und der Erhaltung der Umwelt ist Vorrang einzuräumen“.
Amt der OÖ. Landesregierung,
Forstwirtschaft S. 3, 6. Abs.
  1. „Zusammenfassend sind daher die geplanten Änderungen des Flächenwidmungsplanes
    strikt abzulehnen
    . Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass nach derzeitiger Lage im
    Rodungsverfahren mit einem negativen Gutachten zu rechnen ist“.

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